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Allgemeine Geschäftsbedinungen


1. Abschluß des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Teneriffa Ferienhaus den Abschluß eines Vermittlungs- vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Teneriffa Ferienhaus zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig, die spätestens 7 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom Anmeldenden zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktritts- bzw. Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

3. Leistungsart

Bei den von Teneriffa Ferienhaus angebotenen Leistungen, handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen, zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers* abgeschlossen und gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.

4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers

Für eine gewissenhafte Vermittlungstätigkeit, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger haftet Teneriffa Ferienhaus im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Leistungsträgers* erstellt. Für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt, nach Erstellung der Ausschreibung durch den Leistungsträger* und für korrekte Beschreibung seitens des Leistungsträgers*, haftet dieser.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen oder durch die Spanische Lebensart wie bei Geruchsbildung im Umfeld aufgrund von schlechtem Wetter / bez. im Wohnbereich aufgrund der einheimischen Bauart wird nicht gehaftet. Auch nicht gehaftet wird für Holztüren oder Fenster die sich schwer öffnen oder schließen lassen, dies ist in den Wintermonaten, nach Regentagen durchaus der Fall da das Holz bei Regen oder hoher Feuchtigkeit aufquellen kann. Wir weisen darauf hin das in den spanischen und Ländern und aufgrund der einheimischen Lebensart nicht alles dem gewohntem Standart entspricht.

Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarten Mietzahlung, abzüglich der entstandenen Spesen beschränkt.


5. Mitwirkungspflicht

Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 3 Tagen dem Leistungsträger* Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Leistungsträger* gemeldet werden. Ist dieser nicht erreichbar, bitte unbedingt Teneriffa Ferienhaus informieren. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Leistungsträger* oder, falls dieser nicht erreichbar ist, Teneriffa Ferienhaus zu melden und diese zu ersetzen. Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Leistungsträger* zu übergeben. Eine Anreise ist am Anreisetag ab ca. 15 Uhr möglich. Am Abreisetag sollte die Unterkunft gegen 10 Uhr verlassen werden.

6. Rücktritt – Umbuchung

bis 4 Monate vor Reisebeginn 15 % des Mietpreises
bis 2 Monate vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises
bis 1 Monate vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises
bis 3 Wochen vor Reisebeginn 70 % des Mietpreises
bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises
ab 13 Tagen vor Reisebeginn 100 % des Mietpreises.
Der Mieter hat das Recht Ersatzpersonen zu benennen.

Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung oder Stornierung beträgt zzgl. Euro 52.

Die in den Prospekten angegebenen Preise haben ab Versendungsdatum eine Gültigkeit von 3 Monaten.


7. Erfüllungsort – Gerichtsstand

Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Leistungsträger* zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Leistungsträgers*.

*steht jeweils für Eigentümer oder dessen Verwalter



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