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Allgemeine
Vertragsbedingungen
1. Stellung von Teneriffa Ferienhaus - Abschluss
des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Teneriffa Ferienhaus
den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitreisenden Personen.
Bei einem eventuellen Rücktritt seitens des Kunden nach erfolgter
Anmeldung sind bereits angefallene Kosten zu erstatten (dies
sind Kosten für Stornierung des Mietobjektes bzw. Hotels. Der
Mietvertrag für die Unterkunft kommt mit der Annahme durch Teneriffa
Ferienhaus zustande welche keiner besonderen Form bedarf. Der
Mietvertrag wird mit der Zusendung der schriftlichen Bestätigung
/ Rechnung in der Regel per Mail verbindlich.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig, die spätestens 7 Tage nach Erhalt
des schriftlichen Vertrages vom Anmeldenden zu leisten ist. Der Restbetrag ist
wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung
gilt als Rücktritt und berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten und von
dem säumigen Kunden die Rücktritts- bzw. Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
3. Leistungen
Bei der Vermittlung von Unterkünften ist Teneriffa Ferienhaus ausschließlich
als Vermittler für Hotels, Appartements und Ferienhäuser auf der Basis touristischer
bzw. privater Vermietung
tätig. Die Rechte und Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag für den Reisegast
und Teneriffa Ferienhaus ergeben sich aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen.
Die Firma Teneriffa Ferienhaus arbeitet im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen
*Leistungsträger und ist von den vermittelten Unternehmen zur Abwicklung und
Inkasso berechtigt.
4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers
Für eine gewissenhafte und sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger* haftet Teneriffa Ferienhaus im
Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener
Kenntnis und nach den Angaben des Leistungsträgers* erstellt.
Für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung
durch den Leistungsträger* und für unkorrekte Beschreibung seitens des Leistungsträgers*
haftet der Eigentümer/Verwalter.
Aufhebung des Vertrages:
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik,
Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen oder
durch die spanische Lebensart, wie bei Geruchsbildung im Umfeld aufgrund von
schlechtem Wetter/bzw. im Wohnbereich aufgrund der einheimischen Bauart wird
nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet für Holztüren oder Fenster die sich
schwer öffnen oder schließen lassen, Klemmen oder dergleichen, dies ist in den
Wintermonaten, nach Regentagen durchaus der Fall da das Holz bei Regen oder hoher
Feuchtigkeit aufquellen kann. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der einheimischen
Lebensart nicht alles dem gewohntem Standard entspricht, eine Haftung kann nicht
übernommen werden. Ist die Nutzung des Mietobjektes aufgrund höherer Gewalt nicht
möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die
Höhe der vereinbarten Restzahlung abzüglich der entstandenen Spesen beschränkt.
5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen
und innerhalb von 24 Stunden dem Leistungsträger* Mängel zu melden, damit Abhilfe
geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen
unverzüglich dem Leistungsträger* gemeldet werden. Ist dieser nicht erreichbar,
bitte unbedingt Teneriffa Ferienhaus informieren. Nachträglich eingereichte Reklamationen
können nicht berücksichtigt werden.
Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar
pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer
durch ihn verursachten Schäden dem Leistungsträger* oder, falls dieser nicht
erreichbar ist, Teneriffa Ferienhaus zu melden und diese zu ersetzen.
Die gemietete
Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Leistungsträger
zu übergeben.
Ein Bezug der Unterkunft ist am Anreisetag in der Regel ab 14:00
Uhr möglich. Am Abreisetag sollte die Unterkunft gegen 10:00 Uhr verlassen werden.
Wird die Unterkunft nicht ordnungsgemäß übergeben, ist der Vermieter berechtigt,
einen angemessenen Betrag für die Extra-Reinigung zu berechnen. Die in den Preislisten
angegebene max. Personenzahl darf nicht ohne ausdrückliche Anmeldung und Genehmigung
überschritten werden. Hunde sind ausdrücklich anmeldepflichtig und nicht überall
erlaubt.
Die Ferienhaus / Apartment und die Poolbenutzung erfolgt ausdrücklich auf eigenes
Risiko und eigene Gefahr.
6. Leistungsumfang und Preise
Die Preise ergeben sich aus den für die jeweilige Saison zutreffenden Preislisten
bzw. aus den einzelnen Angebotsbeschreibungen. Einige Eigentümer
verlangen vor Ort als Gegenleistung zur Schlüsselübergabe eine Garantie in Form
einer Kaution, welche umgehend nach Reiseende rückerstattet wird. Wir informieren
Sie, wenn dies bei dem von Ihnen gewählten Objekt der Fall ist.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Maßgebend
für die Stornierung der gebuchten Unterkunft ist der Rücktrittszeitpunkt und
der Eingang der schriftlichen Erklärung bzw. eine Faxübermittlung
zu den Geschäftszeiten von Teneriffa Ferienhaus. Die Höhe der Stornogebühren
richten sich nach dem gesamten Mietpreis. Die Stornogebühren, die
im Falle Ihres Rücktritts anfallen, belaufen sich wie folgt:
Bei Hotel Buchungen auf allen Kanarischen und balearischen Inseln
bis 4 Wochen vor Reiseantritt 20 %
bis 3 Wochen vor Reiseantritt 45 %
bis 1 Woche vor Reiseantritt 65 %
ab 06. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem Tag des Reiseantritts 100 %
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Mietbedingungen
zu stellen.
Bei Ferienhäusern und Apartments / Mallorca:
bis 8 Wochen vor Reiseantritt 30 %
bis 6 Wochen vor Reisebeginn 50 %
bis 5 Wochen vor Reiseantritt 70 %
bis 4 Wochen vor Reiseantritt 85 %
bis 2 Wochen vor Reiseantritt 90 %
ab 2 Wochen vor Reiseantritt 100 %
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Mietbedingungen
zu stellen.
Bei Ferienhäusern und Apartments/ auf Teneriffa,
La Palma und Gran Canaria:
bis 4 Monate vor Reiseantritt 20 %
bis 2 Monate vor Reiseantritt 30 %
bis 1 Monat vor Reiseantritt 70 %
bis 3 Wochen vor Reiseantritt 80 %
bis 2 Wochen vor Reiseantritt 90 %
ab 2 Wochen vor Reiseantritt 100 %
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen
zu stellen.
Hinweis: wir legen für einen Monat 30 Tage zugrunde.
8. Versicherungsschutz
Reiseversicherungen ( Rücktrittsversicherung und dergleichen) sind nicht im Mietpreis
eingeschlossen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir dringend den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung /Abbruchversicherung (
für die gebuchte Unterkunft ) zwecks Absicherung von Kosten bei Stornierung Ihrer Buchung .
Teneriffa Ferienhaus haftet nicht für eventuelle Unfälle oder Verletzungen vor
Ort sowie Abhandenkommen von Gepäckstücken oder anderen Gegenständen während
Ihres Aufenthalts auf der jeweiligen Urlaubsinsel, in der gebuchten Unterkunft
oder bei Hauseinbruch. Auch für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen
oder Geld in Ihrem Gepäck wird keine Haftung übernommen.
8. Gewährleistung und Schadensersatz
a) Kündigung des Vertrages: Ist der Aufenthalt in
Ihrer Ferienunterkunft in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie, im Eigeninteresse
am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
kündigen.
d) Mithilfepflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Die jeweiligen
Leistungsträger bzw. deren Ansprechpartner vor Ort sind umgehend zu verständigen.
9. Haftung
Teneriffa Ferienhaus haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reservierung und Buchungsbestätigung, sowie Bereitstellung
der Unterkünfte vor Ort
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Ferienunterkunft
Teneriffa Ferienhaus haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen,
die lediglich vermittelt wurden. Hierzu zählen die Mietwagenreservierung (Haftung
des Autovermieters) sowie die Unterbringungsleistung (Haftung
des Hotels bzw. Eigentümers). Bei der Durchsetzung begründeter Ansprüche sind
wir Ihnen behilflich.
Teneriffa Ferienhaus haftet nicht für Beteiligungen an Ausflügen oder sonstigen
Sport- und Freizeitaktivitäten.
10. Vermieterpflichten zu Objektangaben
Der Vermieter ist verpflichtet Angaben zum Objekt wahrheitsgemäß, nach bestem
Wissen und Gewissen zu machen. Der Vermieter ist außerdem verpflichtet, Umstände
die zu einer Änderung der Angaben führen, unverzüglich Teneriffa-Ferienhaus anzuzeigen.
Teneriffa-Ferienhaus haftet nicht für Falschangaben, die durch den Umstand einer
vergessenen Meldung auftreten. Hier trägt alleine der Vermieter die Haftung gegenüber
dem Mieter.
11. Haftung für Angaben durch Teneriffa-Ferienhau.net
Bei der Aufnahme und Vorortbesichtigung eines Ferienobjektes durch Teneriffa-Ferienhaus
werden alle Angaben durch Teneriffa-Ferienhaus überprüft oder auch selbst erstellt.
Die Angaben beziehen sich immer auf den Zeitpunkt der Vor Ort Besichtigung. Wir
haften nicht für falsche Angaben, sofern der Umstand, der zur Veränderung führte,
nach dem Zeitpunkt unserer Besichtigung lag.
12. Haftung für falsche Angaben vom Vermieter
Für vom Vermieter selbst verfaßte Angaben zu Ferienobjekten übernimmt Teneriffa-Ferienhau
keine Haftung. Die Haftung hat alleine der Vermieter. Der Mieter hat Anspruch
darauf, von Teneriffa-Ferienhaus die ladungsfähige Anschrift des Vermieters zu
verlangen. Der Vermieter verzichtet auf das Recht der Einrede. Der Haftungsausschluß
gilt sowohl gegenüber dem Vermieter als dem Mieter eines Objektes. Werden vom
Vermieter vorsätzlich falsche Angaben zum Objekt gemacht, insbesondere Angaben
die das Objekt besser darstellen als es eigentlich ist, ist Teneriffa-Ferienhau
außerdem berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden, ohne das es einer
Mitteilung bedarf und alle zugehörigen Daten zu löschen.
13. Rückzahlung von Anzahlungen
Wird ein Objekt doppelt vermietet, oder kann das Objekt aus sonstigen Gründen
nicht vermietet werden, hat der Mieter Anspruch auf die Erstattung der Anzahlung.
Ebenso hat der Mieter Anspruch auf Erstattung der Stornierungskosten der Fluggesellschaft.
Die Stornierung des Fluges ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Der
Flugpreis wird nicht erstattet, wenn der Mieter den Flug trotzdem antritt um
beispielsweise eine andere Unterkunft in Anspruch zu nehmen. Die Kosten sind
vom Vermieter zu tragen. Trägt Teneriffa-Ferienhaus die Schuld an dem Umstand,
so muß Teneriffa-Ferienhaus für die Kosten aufkommen und dem Mieter erstatten.
14. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der gebuchten Unterkunft hat
der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber Teneriffa Ferienhaus geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden wegen
nicht vertragsmäßiger Erbringung der gebuchten Unterkunft verjähren sechs Monate
nach dem vertraglich vereinbarten Mietende.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist verantwortlich, die jeweils gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
zu beachten.
16. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen
Vertrages zur Folge.
17. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Alle
Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen
Leistungsträger* zu stellen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der
Liegenschaft bzw. der Wohnort des Leistungsträgers*.
*steht
jeweils für Eigentümer oder dessen Verwalter
[ nach
oben ]
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