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Allgemeine Geschäftsbedinungen
Liebe Kunden,
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihre Reise so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen, und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Die AGBs schaffen einen Rahmen, Ihren Urlaub rechtlich abzusichern.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Auf spezielle Einzelheiten geben wir gerne nähere Auskünfte,
bei individuellen Anliegen finden wir eine gemeinsame Lösung. In jedem Fall stehen wir Ihnen
mit Rat, Tat und Antworten zur Seite.



Allgemeine Vertragsbedingungen 

1. Stellung von Teneriffa Ferienhaus - Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Teneriffa Ferienhaus den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitreisenden Personen. Bei einem eventuellen Rücktritt seitens des Kunden nach erfolgter Anmeldung sind bereits angefallene Kosten zu erstatten (dies sind Kosten für Stornierung des Mietobjektes bzw. Hotels. Der Mietvertrag  für die Unterkunft kommt mit der Annahme durch Teneriffa Ferienhaus  zustande welche keiner besonderen Form bedarf. Der Mietvertrag  wird mit der Zusendung der schriftlichen Bestätigung / Rechnung in der Regel per Mail verbindlich.

2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig, die spätestens 7 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom Anmeldenden zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktritts- bzw. Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

3. Leistungen
Bei der Vermittlung von Unterkünften ist Teneriffa Ferienhaus ausschließlich als Vermittler  für Hotels, Appartements und Ferienhäuser auf der Basis touristischer bzw. privater Vermietung tätig. Die Rechte und Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag für den Reisegast und Teneriffa Ferienhaus ergeben sich aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen. Die Firma Teneriffa Ferienhaus  arbeitet im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen *Leistungsträger und ist von den vermittelten Unternehmen zur Abwicklung und Inkasso berechtigt.

4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers
Für eine gewissenhafte und sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger* haftet Teneriffa Ferienhaus im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Leistungsträgers* erstellt. Für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung durch den Leistungsträger* und für unkorrekte Beschreibung seitens des Leistungsträgers* haftet der Eigentümer/Verwalter.
Aufhebung des Vertrages: Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen oder durch die spanische Lebensart, wie bei Geruchsbildung im Umfeld aufgrund von schlechtem Wetter/bzw. im Wohnbereich aufgrund der einheimischen Bauart wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet für Holztüren oder Fenster die sich schwer öffnen oder schließen lassen, Klemmen oder dergleichen, dies ist in den Wintermonaten, nach Regentagen durchaus der Fall da das Holz bei Regen oder hoher Feuchtigkeit aufquellen kann. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der einheimischen Lebensart nicht alles dem gewohntem Standard entspricht, eine Haftung kann nicht übernommen werden. Ist die Nutzung des Mietobjektes aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarten Restzahlung abzüglich der entstandenen Spesen beschränkt.

5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Leistungsträger* Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Leistungsträger* gemeldet werden. Ist dieser nicht erreichbar, bitte unbedingt Teneriffa Ferienhaus informieren. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Leistungsträger* oder, falls dieser nicht erreichbar ist, Teneriffa Ferienhaus  zu melden und diese zu ersetzen.
Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Leistungsträger zu übergeben.
Ein Bezug der Unterkunft ist am Anreisetag in der Regel ab 14:00 Uhr möglich. Am Abreisetag sollte die Unterkunft gegen 10:00 Uhr verlassen werden. Wird die Unterkunft nicht ordnungsgemäß übergeben, ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Betrag für die Extra-Reinigung zu berechnen. Die in den Preislisten angegebene max. Personenzahl darf nicht ohne ausdrückliche Anmeldung und Genehmigung überschritten werden. Hunde sind ausdrücklich anmeldepflichtig und nicht überall erlaubt.
Die Ferienhaus / Apartment und die Poolbenutzung erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.

6. Leistungsumfang und Preise
Die Preise ergeben sich aus den für die jeweilige Saison zutreffenden Preislisten bzw. aus den einzelnen Angebotsbeschreibungen. Einige Eigentümer verlangen vor Ort als Gegenleistung zur Schlüsselübergabe eine Garantie in Form einer Kaution, welche umgehend nach Reiseende rückerstattet wird. Wir informieren Sie, wenn dies bei dem von Ihnen gewählten Objekt der Fall ist.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Maßgebend für die Stornierung der gebuchten Unterkunft ist der Rücktrittszeitpunkt und der Eingang der schriftlichen Erklärung bzw. eine Faxübermittlung zu den Geschäftszeiten von Teneriffa Ferienhaus. Die Höhe der Stornogebühren richten sich nach dem gesamten Mietpreis. Die Stornogebühren, die im Falle Ihres Rücktritts anfallen, belaufen sich wie folgt:

Bei Hotel Buchungen auf allen Kanarischen und balearischen Inseln
bis 4 Wochen vor Reiseantritt 20 %
bis 3 Wochen vor Reiseantritt 45 %
bis 1 Woche vor Reiseantritt 65 %
ab 06. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem Tag des Reiseantritts 100 %
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Mietbedingungen zu stellen.

Bei Ferienhäusern  und Apartments / Mallorca:
bis 8 Wochen vor Reiseantritt 30 %
bis 6 Wochen vor Reisebeginn 50 %
bis 5 Wochen vor Reiseantritt 70 %
bis 4 Wochen vor Reiseantritt 85 %
bis 2 Wochen vor Reiseantritt 90 %
ab 2 Wochen vor Reiseantritt 100 %
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Mietbedingungen zu stellen.

Bei Ferienhäusern und Apartments/ auf Teneriffa, La Palma und Gran Canaria:
bis 4 Monate vor Reiseantritt 20 %
bis 2 Monate vor Reiseantritt 30 %
bis 1 Monat vor Reiseantritt 70 %
bis 3 Wochen vor Reiseantritt 80 %
bis 2 Wochen vor Reiseantritt 90 %
ab 2 Wochen vor Reiseantritt 100 %
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen.
Hinweis: wir legen für einen Monat 30 Tage zugrunde.

8. Versicherungsschutz

Reiseversicherungen ( Rücktrittsversicherung und dergleichen) sind nicht im Mietpreis eingeschlossen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung /Abbruchversicherung ( für die gebuchte Unterkunft ) zwecks Absicherung von Kosten bei Stornierung Ihrer Buchung .
Teneriffa Ferienhaus  haftet nicht für eventuelle Unfälle oder Verletzungen vor Ort sowie Abhandenkommen von Gepäckstücken oder anderen Gegenständen während Ihres Aufenthalts auf der jeweiligen Urlaubsinsel, in der gebuchten Unterkunft oder bei Hauseinbruch. Auch für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in Ihrem Gepäck wird keine Haftung übernommen.


8. Gewährleistung und Schadensersatz
a) Kündigung des Vertrages: Ist der Aufenthalt in Ihrer Ferienunterkunft in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
d) Mithilfepflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Die jeweiligen Leistungsträger bzw. deren Ansprechpartner vor Ort sind umgehend zu verständigen.

9. Haftung
Teneriffa Ferienhaus  haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reservierung und Buchungsbestätigung, sowie Bereitstellung der Unterkünfte vor Ort
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Ferienunterkunft
Teneriffa Ferienhaus  haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden. Hierzu zählen die Mietwagenreservierung (Haftung des Autovermieters) sowie die Unterbringungsleistung (Haftung des Hotels bzw. Eigentümers). Bei der Durchsetzung begründeter Ansprüche sind wir Ihnen behilflich.
Teneriffa Ferienhaus  haftet nicht für Beteiligungen an Ausflügen oder sonstigen Sport- und Freizeitaktivitäten.

10. Vermieterpflichten zu Objektangaben

Der Vermieter ist verpflichtet Angaben zum Objekt wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Der Vermieter ist außerdem verpflichtet, Umstände die zu einer Änderung der Angaben führen, unverzüglich Teneriffa-Ferienhaus anzuzeigen. Teneriffa-Ferienhaus haftet nicht für Falschangaben, die durch den Umstand einer vergessenen Meldung auftreten. Hier trägt alleine der Vermieter die Haftung gegenüber dem Mieter.

11. Haftung für Angaben durch Teneriffa-Ferienhau.net
Bei der Aufnahme und Vorortbesichtigung eines Ferienobjektes durch Teneriffa-Ferienhaus werden alle Angaben durch Teneriffa-Ferienhaus überprüft oder auch selbst erstellt. Die Angaben beziehen sich immer auf den Zeitpunkt der Vor Ort Besichtigung. Wir haften nicht für falsche Angaben, sofern der Umstand, der zur Veränderung führte, nach dem Zeitpunkt unserer Besichtigung lag.

12. Haftung für falsche Angaben vom Vermieter
Für vom Vermieter selbst verfaßte Angaben zu Ferienobjekten übernimmt Teneriffa-Ferienhau keine Haftung. Die Haftung hat alleine der Vermieter. Der Mieter hat Anspruch darauf, von Teneriffa-Ferienhaus die ladungsfähige Anschrift des Vermieters zu verlangen. Der Vermieter verzichtet auf das Recht der Einrede. Der Haftungsausschluß gilt sowohl gegenüber dem Vermieter als dem Mieter eines Objektes. Werden vom Vermieter vorsätzlich falsche Angaben zum Objekt gemacht, insbesondere Angaben die das Objekt besser darstellen als es eigentlich ist, ist Teneriffa-Ferienhau außerdem berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden, ohne das es einer Mitteilung bedarf und alle zugehörigen Daten zu löschen.

13. Rückzahlung von Anzahlungen
Wird ein Objekt doppelt vermietet, oder kann das Objekt aus sonstigen Gründen nicht vermietet werden, hat der Mieter Anspruch auf die Erstattung der Anzahlung. Ebenso hat der Mieter Anspruch auf Erstattung der Stornierungskosten der Fluggesellschaft. Die Stornierung des Fluges ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Der Flugpreis wird nicht erstattet, wenn der Mieter den Flug trotzdem antritt um beispielsweise eine andere Unterkunft in Anspruch zu nehmen. Die Kosten sind vom Vermieter zu tragen. Trägt Teneriffa-Ferienhaus die Schuld an dem Umstand, so muß Teneriffa-Ferienhaus für die Kosten aufkommen und dem Mieter erstatten.

14. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der gebuchten Unterkunft hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Teneriffa Ferienhaus  geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der gebuchten Unterkunft verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Mietende.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist verantwortlich, die jeweils gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zu beachten.

16. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.


17. Erfüllungsort – Gerichtsstand

Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Leistungsträger* zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Leistungsträgers*.

*steht jeweils für Eigentümer oder dessen Verwalter



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